Mitunternehmer

Mitunternehmer
1. Begriff: Die Gesellschafter einer Personengesellschaft, die Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten.
- a) Mitunternehmerrisiko bedeutet Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Betriebs, i.d.R. durch Beteiligung am Gewinn- und Verlust sowie an den stillen Reserven einschließlich eines Geschäftswertes.
- b) Mitunternehmerinitiative beinhaltet die Teilnahme an unternehmerischen Entscheidungen, d.h. Möglichkeit zur Ausübung von Rechten, die über die eines bloßen Darlehensgebers hinausgehen.
- 2. Steuerliche Behandlung: Die M. unterliegen der  Einkommensteuer bzw.  Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften als M.), und zwar mit ihren Gewinnanteilen und den Vergütungen, die aus Leistungsbeziehungen mit der Gesellschaft resultieren (§ 15 I Nr. 2 EStG).
- Vgl. auch  Sonderbetriebsvermögen,  Mitunternehmerschaft.

Lexikon der Economics. 2013.

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