- Mitunternehmer
- 1. Begriff: Die Gesellschafter einer Personengesellschaft, die Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten.- a) Mitunternehmerrisiko bedeutet Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Betriebs, i.d.R. durch Beteiligung am Gewinn- und Verlust sowie an den stillen Reserven einschließlich eines Geschäftswertes.- b) Mitunternehmerinitiative beinhaltet die Teilnahme an unternehmerischen Entscheidungen, d.h. Möglichkeit zur Ausübung von Rechten, die über die eines bloßen Darlehensgebers hinausgehen.- 2. Steuerliche Behandlung: Die M. unterliegen der ⇡ Einkommensteuer bzw. ⇡ Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften als M.), und zwar mit ihren Gewinnanteilen und den Vergütungen, die aus Leistungsbeziehungen mit der Gesellschaft resultieren (§ 15 I Nr. 2 EStG).- Vgl. auch ⇡ Sonderbetriebsvermögen, ⇡ Mitunternehmerschaft.
Lexikon der Economics. 2013.